Immobilienteilverkauf / Immobilienverrentung
BaFin mahnt zur Vorsicht
Die BaFin hat sich mit dem Immobilienteilverkauf beschäftigt. Im Rahmen einer Verbraucherinformation weist die Finanzaufsicht auf Risiken hin.
Die Vorteile eines Teilverkaufs sind die Auszahlung eines höheren Teilbetrages und weiterhin uneingeschränkt im Eigenheim wohnen bleiben zu können.
Damit diese Vorteile aber aufgehen, sollten die Rahmenbedingungen genau geprüft werden.
Die Finanzaufsicht weist auf mögliche Nachteile hin: Demnach sei ein Teilverkauf spekulativ und mit erheblichen Risiken verbunden. Das Nutzungsentgelt sei erheblich, wie es in der Verbraucherinformation heißt. Können Immobilienbesitzer es nicht mehr zahlen, droht unter Umständen ein Auszug. Zudem weist die BaFin auf die Gefahr hin, dass der Teilverkaufanbieter insolvent wird.
Was in der Regel unter dem Strich herauskommt, zeige sich erst beim Rückkauf oder Gesamtverkauf, so die BaFin weiter. Der Teilverkaufanbieter erhält in der Regel bei Rückkauf oder Gesamtverkauf einen Mindesterlös. Wie teuer der Rückkauf wird oder wie hoch der Betrag ausfällt, den die Immobilienbesitzer beim Gesamtverkauf der Immobilie an einen Dritten für ihren Anteil bekommen, hängt von der Immobilienwertentwicklung ab. Die Zusammenhänge seien aber schwer zu durchschauen.
Ein weiterer Kritikpunkt der BaFin zielt auf das Thema Verkehrswert ab:
Die BaFin rät, genau zu prüfen, was ein Teilverkauf möglicherweise bringt und kostet.
Meiner Meinung nach sollte man, Vertrauenspersonen in die Überlegungen einbinden und sich zudem von fachkundigen Personen Zweitmeinungen für die wirtschaftliche Bewertung einholen.